Bewertung von Beamtendienstposten

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Das PIW-Verfahren zur analytischen Dienstpostenbewertung

Anlass für die Entwicklung eines eigenen Bewertungsverfahrens war die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.06.2011 (Az: 2C 19/10) und die gesetzliche Vorgabe in § 18 BBesG.

In der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wurde eine Bündelung von Dienstposten und eine damit einhergehende Topfwirtschaft stark eingeschränkt und außerdem eine Ämterbewertung im Sinne einer Dienstpostenbewertung gefordert. Das Gericht wies darauf hin, dass die Zuordnung von Dienstposten zu mehreren Besoldungsgruppen (sog. gebündelte Dienstposten) einer sachlichen Rechtfertigung bedarf, die sich nur aus den Besonderheiten der jeweiligen Verwaltung ergeben kann.

Einerseits war eine sachgerechte Dienstpostenbewertung vom Gesetz verlangt, andererseits – anders als im Bereich der Tarifverträge im öffentlichen Dienst (TVöD, TV-L, TV-H u. ä.) – war weder von gesetzlicher Seite noch durch die Rechtsprechung ein konkret ausgestaltetes System vorgegeben, nach dem die Bewertung vorzunehmen war.

Grds. kann nach § 18 BbesG eine Funktion bis zu drei Ämtern einer Laufbahngruppe und in obersten Bundesbehörden allen Ämtern einer Laufbahngruppe zugeordnet werden.

Das PIW-Verfahren zur Bewertung von Beamtendienstposten geht nach wie vor von einer Bewertung jedes einzelnen Dienstpostens aus, da erst aufgrund einer sachgerechten Bewertung eines einzelnen Dienstpostens eine sachgerechte und nunmehr nach § 18 BBesG zulässige Bündelung vorgenommen werden kann.

Grundlage des Bewertungsverfahrens ist der analytische Ansatz. Anders als in den im öffentlichen Dienst vorherrschenden Tarifverträgen wird nicht nach dem summarischen Prinzip bewertet, sondern jeder Dienstposten wird in seiner Gesamtheit durch alle sechs vorhandenen Merkmale geprüft.

Ähnlich wie bei der tariflichen Bewertung von Beschäftigtenstellen nach dem TVöD bzw. TV-L, sind bei der Bewertung von Beamtendienstposten nach dem PIW-Verfahren die Tätigkeiten zusammenzufassen zu Tätigkeitsschwerpunkten. Die Grundlage für die Bewertung eines Beamtendienstpostens sind die Tätigkeitsschwerpunkte, die alleine oder zusammen mit anderen mindestens die Hälfte der Gesamtarbeitszeit ausmachen.

Bewertungsrelevante Merkmale sind wissensbezogene Merkmale aus Know-How/Erfahrungen, Anforderungen, Verantwortung und soziale Kompetenz.

Die im Bewertungsverfahren genannten Beispiele dienen der Orientierung und stellen eine Auslegungshilfe dar.

Bei der Entwicklung des Verfahrens ist die langjährige praktische Erfahrung in der Bewertung von Stellen und Dienstposten in den unterschiedlichsten Verwaltungen sowie die weitreichenden Kenntnisse verschiedener Verwaltungen und Einrichtungen in Bundes-, Landes-, Kommunal- und Kirchenverwaltungen eingeflossen.

Das PIW-Verfahren ist für Verwaltungen aller Art, also Bundes-, Landes-, Kommunal- und Kirchenverwaltungen geeignet und gewährt insbesondere bei der Frage des Vergleichs mit den Tarifstellen eine erhebliche Arbeitserleichterung für die Bewertung dar, da vielfach Merkmale aus dem Tarifkontext entliehen sind.

(Artikel erstellt am 26.01.2026)

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Unser Seminar-Tipp:

Die Bewertung von Beamtendienstposten nach dem PIW-Verfahren zur analytischen Dienstpostenbewertung vom 14. - 15. September 2026 (online)

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Die Verfasserin

Bild Thauer

RAin Simone Küster
PIW-Trainerin

Beratungs- und Trainingsschwerpunkte

  • Individualarbeitsrecht
  • Tarifrecht im öffentlichen Dienst und artverwandte TV
  • Arbeitsrecht für kirchliche Arbeitgeber inkl. Eingruppierungsrecht
  • Interviews für Beschreibung und Bewertung von Stellen und Dienstposten
  • Eingruppierungsrecht im öffentlichen Dienst und allen kirchenrechtlichen Regelungen (AVR-Caritas/Diakonie, KDVO etc.) sowie Dienstpostenbewertungen
  • Stellenbeschreibungen und -bewertungen
  • Personalvertretungsrecht (Bund und Länder, MAVO, MVG)
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
  • Ausbildungs- und Berufsförderungsrecht
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement

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